Der Betreiber einer automatischen Autowaschanlage haftet nicht für Schäden an einem Fahrzeug, die infolge einer unsachgemäßen Abstellung des Pkw auf den Führungsschienen der Autowaschanlage entstehen.
Landgericht Krefeld, Urteil vom 30.07.2010
Wegen eines Verfahrensfehlers gelten alte Verkehrsschilder auf unbestimmte Zeit weiter.
Parken in einer Umweltzone ohne die notwendige Umweltplakette ist nicht gleichzusetzen mit dem Fahren ohne Plakette.
Autofahrer dürfen sich nicht darauf verlassen, dass Straßen auch zur Nachtzeit von Schnee und Eis befreit sind.
Wer in einen Kettenauffahrunfall schlittert, haftet für den Schaden am Heck des Vordermanns nur zu 75 %.
Für einige Wohnmobile wird ab 2010 eine höhere Kfz-Steuer fällig, die jedoch erst im Lauf des nächsten Jahres festgesetzt wird.
Ein Schadensersatzanspruch geht nicht verloren, nur weil der erste Schaden bei der Reparatur eines weiteren Schadens mitbehoben worden ist.
Vor einer Ampel muss jeder mit einem plötzlichen Bremsen des Vordermanns rechnen.
Weil er der verantwortliche Fahrzeugführer ist, muss sich auch der Fahrlehrer an das Handyverbot halten.
Bund und Länder haben sich über die Reform der Kfz-Steuer geeinigt, die damit wie geplant zum 1. Juli 2009 in Kraft treten kann.