Geraten Sie innerhalb verhältnismäßig kurzer Zeit mehrfach in eine Geschwindigkeitskontrolle, kann dies zu mehr als nur einem Bußgeld wegen zu schnellen Fahrens führen. Ein einmonatiges Fahrverbot müssen Sie allerdings zumindest im Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg nur dann fürchten, wenn die Geschwindigkeit jeweils in der Nähe eines Fahrverbots lag. Die Richter hoben die Verhängung eines einmonatigen Fahrverbots auf, nachdem ein Autofahrer klagte, der in sechs Jahren viermal geblitzt wurde. Zwar könne aufgrund der häufigen Auffälligkeit von einer gewissen Uneinsichtigkeit ausgegangen werden, allerdings wurde jeweils die Höchstgeschwindigkeit nicht derart verletzt, als dass ein Fahrverbot verhängt hätte werden können.