Wegen des stalkens verschiedener Personen war der betroffene Mann seit Jahren auffällig. Ihm war eine paranoide bzw. schizoide Persönlichkeitsstörung attestiert worden, welche wohl auch Grundlage des strafbaren Nachstellens war.
Das Gericht entschied, dass eine so schwere psychotische Erkrankung die Einschätzung gewöhnlicher Verkehrssituationen massiv erschweren kann und vor diesem Hintergrund von einer mangelnden Fahreignung des Betroffenen auszugehen war. Der Führerschein durfte somit entzogen werden, zumal der Betroffene den PKW im Rahmen seiner Nachstellungen bereits nutzte und es nur eine Frage der Zeit sein würde, bis hieraus eine Verkehrsgefährdung resultiert.